Gefundene Mängel werden im Prüfbericht der Hauptuntersuchung (HU) künftig EU-weit einheitlich dargestellt.
Die neue HU-Richtlinie, gültig seit 21.05.2018, wird um einen weiteren Passus ergänzt. Hintergrund ist die Umsetzung des Anhang 2 der EU-weiten Richtlinie 2014/45/EU für die wiederkehrende technische Fahrzeugüberwachung (HU). Der Anhang 2 sieht vor, das die Prüfberichte der Hauptuntersuchung einem gewissen Grundschema in ihrem Aufbau folgen – und das EU weit.
Gefordert ist eine standardisierte Reihenfolge und eine durchgehende Nummerierung der Mängel gemäß EU-weit harmonisierter Codes. In einem ersten Schritt werden die Prüforganisationen die Codes den entsprechenden Angaben voranstellen und erst zu einem späteren Zeitpunkt die Struktur des Prüfberichts ändern.
Diese Harmonisierung bedeutet dass die Prüfberichte in der EU vergleichbarer werden.