Pflicht zur jährlichen Prüfung nach DGUV Vorschrift 70 bei gewerblich genutzten Fahrzeugen
Nach §57 der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift für gewerblich genutzte Fahrzeuge hat „ Der Unternehmer […] Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen“. Zu dem handelt der Unternehmer, der seiner Verpflichtung zur jährlichen Überprüfung des Fahrzeuges nicht nachkommt, ordnungswidrig.
Unter Betriebssicherheit im Sinne der Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften wird verstanden:
- Prüfung der Verkehrssicherheit z.B.: Mangelfrei durchgeführte Inspektion nach Herstellervorgaben bei einer autorisierten Fachwerkstatt?
- Prüfung der Arbeitssicherheit z.B.: Ist die Motorhaube / der Kofferraum zuverlässig gegen mögliche Quetschungen durch Absinken gesichert?
Für Personenkraftwagen (PKW) und Krafträder gelten diese jährlichen Prüfungen als durchgeführt, wenn über die ordnungsgemäß durchgeführten Inspektionen, nach den vom Hersteller vorgeschriebenen Intervallen, mangelfreie Ergebnisse einer autorisierten Fachwerkstatt vorliegen.
Für nahezu alle anderen Fahrzeugarten, wie z.B. Pritschen- und Kranwagen, Fahrzeuge mit Aufbauten und Ähnlichem, sind die Vorschriften der Arbeitssicherheit bei Bedarf, mindestens einmal pro Jahr, separat zu prüfen.
Fazit
Um die Berufsgenossenschaftliche Vorschrift nach DGUV Vorschrift 70 zu erfüllen, muss der Unternehmer mindestes einmal pro Jahr sicherstellen:
Was wurde durchgeführt
Prüfung des gewerblich genutzten Fahrzeuges auf Betriebssicherheit.
Wer die Prüfung durchgeführt hat
Ein Sachkundiger, der aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Fahrzeugtechnik hat und mit den einschlägigen Arbeitsschutz- und Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften vertraut ist; dies sind z. B. Mitarbeiter des Bosch Car Service Rhein-Berg.
Wann die Prüfung stattfinden muss
Die Prüfung des gewerblichen genutzten Fahrzeuges muss mindestens einmal pro Jahr stattfinden.
Den Erhalt einer Bestätigung
Eine Bestätigung der erfolgreich durchgeführten Prüfung wird durch das Prüfprotokoll und eine Prüfplakette bescheinigt.