Oft sind es nur Kleinigkeiten, die der neuen Prüfplakette im Wege stehen. Funktionsteile wie die Beleuchtung oder die fehlende Funktion der Hupe sind häufige Gründe für eine Nachuntersuchung. Wir empfehlen deshalb eine Durchsicht ihres Fahrzeuges vor der Hauptuntersuchung (HU) bei uns im Hause. Zusatzkosten könnten so vermieden werden.
Das wichtigste Dokument ist der Fahrzeugschein, heute „Zulassungsbescheinigung Teil 1“. Diese sollte zur Hauptuntersuchung dringend mitgebracht werden, da eine Ausstellung der Plakette ansonsten nicht möglich ist. Wenn Fahrzeug zur Nachuntersuchung kommt, ist zudem der Bericht der vorangegangenen HU die Grundlage für die Prüfung. Ist der Bericht nicht mehr vorhanden, muss erneut eine vollständige HU durchgeführt werden und das kostet zusätzlich Geld.
Wurde die Abgasuntersuchung schon vorher in der Werkstatt durchgeführt, wird auch der AU-Nachweis benötigt. Dieser darf allerdings nicht älter als zwei Monate sein. Liegen Papiere zu Fahrzeugänderungen vor, zum Beispiel zu Sonderrädern oder Schalldämpfer, sollten sie neben den anderen Unterlagen bereit liegen. Fehlt ein vorgeschriebenes Gutachten oder eine allgemeine Betriebserlaubnis, so kann das bei der Hauptuntersuchung zu einem erheblichen Mangel führen.
Auch die Kontrollleuchten im Cockpit sind wichtig. Leuchten die Lämpchen für ABS, ESP, Airbag oder andere Sicherheitskomponenten dauerhaft, ist das ein Hinweis auf eine Fehlfunktion. In diesem Fall wird keine Plakette zugeteilt. Gleiches gilt auch wenn Kontrolllämpchen vor dem Start des Motors nicht aufleuchten. Leuchtet zum Beispiel die Airbag- oder ESP-Leuchte beim Drehen des Zündschlüssels nicht auf, wird auch in diesem Fall die Plakette verwehrt. Die Reifen müssen noch mindestens 1,6 Millimeter Profiltiefe aufweisen. Übrigens ein Abgelaufener Verbandkasten führt zu einem „geringen“ Mängel.
Die Hauptuntersuchung Kosten und Termine finden Sie hier!
Natürlich sollten Sie vorher auch mal kurz die Scheinwerfer und Beleuchtung des Fahrzeuges prüfen.