Der Deutsche Bundestag hat eine Verlängerung des Steuervorteils für Autogas und Erdgas über 2018 hinaus beschlossen. Der entsprechende Beschlussantrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD wurde Ende vergangener Woche (KW 27 / 2015) im Deutschen Bundestag angenommen.
Beide Fraktionen unterstreichten das Potenzial der Gaskraftstoffe für die Emissionsminderung und fordern die Bundesregierung auf, spätestens im ersten Quartal 2016 einen Gesetzesentwurf für die Verlängerung des Steuervorteils vorzulegen.
„Dies ist ein positives Signal für den Markt und ein wichtiger Schritt für die Energiewende im Verkehr“, erklärt Udo Weber, Vorsitzender des UNITI Bundesverbandes mittelständischer Mineralölunternehmen.
Aktuell sind zirka 500.000 Autogas-Fahrzeuge auf Deutschlands Straßen unterwegs. Der CO2-Ausstoß von Autogas ist gegenüber Benzin um 15 Prozent reduziert. Autogas verbrennt außerdem mit verringerten Feinstaub- und Stickstoffdioxidwerten. „Eine halbe Million Endverbraucher leisten damit einen bezahlbaren Beitrag zur Reduktion von CO2 und Luftschadstoffen“, betont Rainer Scharr, Vorsitzender des Deutschen Verbandes Flüssiggas. Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD ist vereinbart, dass der Steuervorteil für Autogas und Erdgas auch nach 2018 bestehen bleiben soll. Das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 sowie der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz bekräftigten im Dezember 2014 dieses Vorhaben.